Hörgeräteanpassung vom Ohrenarzt
Der Besuch beim Ohrenarzt gehört auf dem Weg zum Hörgerät dazu. Entweder haben Sie bei Ihrem Akustiker des Vertrauens einen Hörtest absolviert, bei dem sich herausgestellt hat, dass Ihr Hörvermögen eingeschränkt ist und lassen sich dies im Anschluss von Ihrem Arzt bestätigen oder Sie waren sowieso beim Ohrenarzt und er konnte im Rahmen seiner Untersuchung eine Einschränkung diagnostizieren. Als Nächstes steht die Ausstellung eines Rezeptes durch Ihren Arzt, damit die Krankenkasse den geregelten Anteil zu ihrem neuen Hörgerät zuzahlt. Normalerweise gehen Sie mit dieser Verordnung zu ihrem Hörakustiker, doch gibt es immer wieder Ärzte, die diesen Schritt für sich beanspruchen. Statt ihren Patienten einen erfahrenen Akustiker zu empfehlen, bieten sie an, das Hörgerät vor Ort in der Praxis anzupassen. Das Problem: Auch dem besten Facharzt fehlen das notwendige Know-how und die Erfahrung, die ein ausgebildeter Hörakustiker mitbringt. Vergleichen könnte man dies mit einem Orthopäden, der eine Fehlstellung feststellt und seinem Patienten nicht nur korrigierende Einlagen verschreibt, sondern sie gleich selbst anfertigt. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe, die Spezialisten erfordert. Nicht umsonst ist der Orthopädieschuhtechniker ein anerkannter handwerklicher Ausbildungsberuf samt Meisterpflicht. Das Gleiche gilt übrigens für Augenoptiker. Oder würden Sie sich Ihre Brille bei Ihrem Augenarzt anpassen lassen?
Ein Hörgerät, das Ihre Bedürfnisse voll erfüllt, optimal auf Sie abgestimmt ist, bequem sitzt und ein Maximum an Leistung bringt, erhalten Sie ausschließlich beim Hörakustiker. Nur dort können die Geräte exakt abgestimmt werden. Auch erhalten Sie nur dort den zugehörigen umfassenden Service. Trotzdem erreichen uns immer wieder Hilferufe von Menschen, deren Geräte vom Ohrenarzt angepasst wurden. Sitz und Leistung sind oft mangelhaft und weitere Modifikationen durch das fehlende weiterführende Know-how nicht möglich. Dadurch, dass die Anpassung durch den Arzt bereits abgeschlossen und bei der Krankenkasse abgerechnet wurde, sind die Ansprüche auf eine Maßanfertigung jedoch erloschen. Betroffene müssen also so lange mit dem Gerät leben, bis sie Anspruch auf ein neues haben (in der Regel nach sechs Jahren) oder selbst in ein maßgefertigtes Hörgerät investieren. Wir empfehlen deshalb für die Anpassung stets einen Hörakustiker aufzusuchen. Nur dort finden Sie das Know-how und die Erfahrung, die erstklassiges Hören braucht.