Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von den Krankenkassen einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro für ein Hörgerät. Insgesamt können Sie mit bis zu 1500 Euro rechnen. Nicht übernommen wird eine einmalige gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Hörgerät (also maximal 20 Euro für zwei Hörgeräte).
Sie haben dabei einen Anspruch auf aufzahlungsfreie Hörhilfen. Dieser umfasst die Anpassung, das Testen der Geräte sowie Wartung und Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag. Bei schweren Defekten oder Verlust kann es passieren, dass Zuzahlungen zu den Reparaturen nötig sind. Außerdem werden Kosten – zum Beispiel für Reinigung oder Batterien – nicht übernommen. Hier können Sie mit unserer ProtectPlus-Jahreskarte vorsorgen.
KEIBEL Hörgeräte hat selbstverständlich auch Modelle im Programm, die der Höhe des Festbetrags entsprechen.
Auch die zuzahlungsfreien Hörgeräte müssen bestimmte Standards erfüllen. Dazu zählen
- mindestens vier Kanäle und drei Hörprogramme
- eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
- eine Verstärkungsleistung von bis zu 75 Dezibel
Etwaige Mehrkosten für ein höherwertigeres Hörgerät müssen Sie selbst übernehmen. Ausnahme ist, wenn es etwa mit einem höheren Frequenzbereich medizinisch für Sie erforderlich ist. Dann zahlt Ihre Krankenkasse auch mehr. Höherwertigere Hörgeräte bieten Ihnen zusätzliche Funktionen wie die automatische Anpassung an unterschiedliche Hörsituationen oder Konnektivität an.